Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - VII-Verg 4/11   

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OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - VII-Verg 4/11 (https://dejure.org/2011,3274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2011 - VII-Verg 4/11 (https://dejure.org/2011,3274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2011 - VII-Verg 4/11 (https://dejure.org/2011,3274)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine wettbewerbsbeschränkende Absprache liegt bereits vor bei Erstellung eines Angebots in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots; Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. von § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A-EG

  • Wolters Kluwer
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A - EG § 19 Abs. 3 lit. f
    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. von § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A -EG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsbeschränkende Abrede bei verbundenen Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Bieterabsprachen

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Widerlegbare Vermutung eines Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb bei Angeboten konzernverbundener Unternehmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 97 Abs. 1 GWB; §§ 2 Nr. 1 Abs. 1, 17 Abs. 2 S. 2, Abs. 3, 19 Abs. 3 lit. f) EG VOL/A.
    Bloßer Verdacht auf Wettbewerbsverstoß begründet noch keinen Ausschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konzernverbundene Unternehmen als Bieter: Wie wird Geheimwettbewerb gewahrt und nachgewiesen? (IBR 2011, 287)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 371
  • BauR 2011, 1712
  • VergabeR 2011, 731
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
    Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind (vgl. Senat, Beschl. v. 16.9.2003, VII-Verg 52/03; v. 27.7.2006, VII-Verg 23/06, OLG München, Beschl. v. 11.8.2008, Verg 16/08).

    Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenz-angebots erstellt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27.7.2006, VII-Verg 23/06; Thüringer OLG, Beschl. v. 19.4.2004, 6 Verg 3/04).

    Kennt ein Bieter Leistungsumfang und Preise seines Konkurrenten, muss er nicht mehr potentiell preisgünstigere Angebote unterbieten, sondern braucht sein Angebot nur noch an den ihm bekannten Bedingungen auszurichten (vgl. Senat, Beschl. v. 27.7.2006, VII-Verg 23/06).

    Insoweit unterscheidet sich die streitgegenständliche Konstellation maßgeblich von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 27. Juli 2006 (VII-Verg 23/06) zugrunde lag und in dem aufgrund der unstreitigen Umstände davon auszugehen war, dass sowohl dem antragstellenden als auch dem beigeladenen Unternehmen, die Parallelangebote unterbreitet hatten, dieser Umstand bekannt war.

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
    Für die vom Auftraggeber anzuwendende Prüfungstiefe bei der Verifizierung und Kontrolle entsprechender Eigenerklärungen verbundener Unternehmen gilt, dass ebenso wie bei der Kontrolle von Eigenerklärungen zu Eignungsmerkmalen (vgl. Senat, Beschl. v. 2.12.2009, VII-Verg 39/09) die Anforderungen an den Grad der Erkenntnissicherheit nicht nur an den vergaberechtlichen Grundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit, sondern auch am Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer zügigen Umsetzung von Beschaffungsabsichten und einem raschen Abschluss von Vergabeverfahren zu messen sind.

    Da die von den Antragsgegnerinnen zugrunde gelegte Annahme, die Angebote der Beigeladenen seien in wettbewerbskonformer Weise erarbeitet, im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage beruht und somit feststeht, dass eine Rechtsverletzung der Antragstellerin insoweit ausscheidet, wäre eine dahingehende Verpflichtung der Antragsgegnerin nicht nur unnötig formal, sondern widerspräche auch dem Gebot der Verfahrensökonomie (vgl. auch Senat, Beschl. v. 26.11.2008, VII-Verg 54/08; Beschl. v. 2.12.2009, VII-Verg 39/09; Beschl. v. 23.03.2011, VII-Verg 63/10).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
    Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind (vgl. Senat, Beschl. v. 16.9.2003, VII-Verg 52/03; v. 27.7.2006, VII-Verg 23/06, OLG München, Beschl. v. 11.8.2008, Verg 16/08).

    Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebenen Leistungen in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation seiner Mitbewerber anbietet, ist ein echter Bieterwettbewerb um den Zuschlag möglich (vgl. Senat, Beschl. v. 16.9.2003, VII-Verg 52/03).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
    Vielmehr hat die Vergabestelle, nachdem sie Kenntnis von der Verbundenheit erlangt hat, zu prüfen und zu würdigen, ob der Inhalt der von den verbundenen Unternehmen abgegebenen Angebote durch die sich aus der Verbundenheit ergebenden Verflechtungen und Abhängigkeiten beeinflusst worden ist, wobei die Feststellung eines wie auch immer gearteten Einflusses für den Ausschluss dieser Unternehmen genügt (vgl. EuGH, Urteil v. 19.5.2009, Rs. C-538/07 "Assitur").

    Die auch vom Europäischen Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 19. Mai 2009 (C-538/07) ausdrücklich vorgesehene Prüfung durch den Auftraggeber umfasst eine Aufforderung an die betroffenen Unternehmen, die sich aus der Verbundenheit ergebenden Bedenken an der Einhaltung des Geheimwettbewerbs durch entsprechende Einlassungen und Erörterungen auszuräumen.

  • VK Bund, 17.12.2010 - VK 2-119/10

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 17. Dezember 2010 (VK 2 - 119/10) wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 17. Dezember 2010 (VK 2-119/10) aufzuheben; die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, in dem streitgegenständlichen Vergabeverfahren keine Zuschläge an die Beigeladenen zu 1. und 2. hinsichtlich der Lose Nr. 8 und Nr. 49 zu erteilen, die Angebote der Beigeladenen zu 1. und 2. hinsichtlich der Lose Nr. 8 und Nr. 49 wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb auszuschließen und nach erneuter Information gemäß § 101a GWB Zuschläge nur unter Berücksichtigung des Angebots der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Lose Nr. 8 und Nr. 49 sowie unter Beachtung der Rechtsauffassung des erkennenden Senates zu erteilen Die Antragsgegnerinnen beantragen, die sofortige Beschwerde zurückzuweisen.

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
    Gegebenenfalls wäre zu klären, ob - anders als noch BVerfGE 11, 139 angenommen hat - nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur unechten Rückwirkung (vgl. NJW 2010, 3629 ff.) jedenfalls für einen gewissen Zeitraum aus verfassungsrechtlichen Gründen Vertrauensschutz zu gewähren ist.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
    Da die von den Antragsgegnerinnen zugrunde gelegte Annahme, die Angebote der Beigeladenen seien in wettbewerbskonformer Weise erarbeitet, im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage beruht und somit feststeht, dass eine Rechtsverletzung der Antragstellerin insoweit ausscheidet, wäre eine dahingehende Verpflichtung der Antragsgegnerin nicht nur unnötig formal, sondern widerspräche auch dem Gebot der Verfahrensökonomie (vgl. auch Senat, Beschl. v. 26.11.2008, VII-Verg 54/08; Beschl. v. 2.12.2009, VII-Verg 39/09; Beschl. v. 23.03.2011, VII-Verg 63/10).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
    Gegebenenfalls wäre zu klären, ob - anders als noch BVerfGE 11, 139 angenommen hat - nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur unechten Rückwirkung (vgl. NJW 2010, 3629 ff.) jedenfalls für einen gewissen Zeitraum aus verfassungsrechtlichen Gründen Vertrauensschutz zu gewähren ist.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
    Da die von den Antragsgegnerinnen zugrunde gelegte Annahme, die Angebote der Beigeladenen seien in wettbewerbskonformer Weise erarbeitet, im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage beruht und somit feststeht, dass eine Rechtsverletzung der Antragstellerin insoweit ausscheidet, wäre eine dahingehende Verpflichtung der Antragsgegnerin nicht nur unnötig formal, sondern widerspräche auch dem Gebot der Verfahrensökonomie (vgl. auch Senat, Beschl. v. 26.11.2008, VII-Verg 54/08; Beschl. v. 2.12.2009, VII-Verg 39/09; Beschl. v. 23.03.2011, VII-Verg 63/10).
  • BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D

    Sozialgerichtliches Verfahren - sofortige Beschwerde in vergaberechtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an.
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - W (Kart) 24/04

    Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f

  • OLG München, 11.08.2008 - Verg 16/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Kalkulationsaustauschs

  • OLG Jena, 19.04.2004 - 6 Verg 3/04

    Geheimwettbewerb

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.2011 - VII-Verg 4/11 - juris Tz. 26; Beschl. v. 16.9.2003 - VII-Verg 52/03 - juris Tz. 7; Beschl. v. 27.Juli 2006 - VII-Verg 23/06 - juris Tz. 41, 42; OLG München, Beschl. v. 11.8.2008 - Verg 16/08).

    Kennt ein Bieter Leistungsumfang und Preise seines Konkurrenten, muss er nicht mehr potentiell preisgünstigere Angebote unterbieten, sondern braucht sein Angebot nur noch an den ihm bekannten Bedingungen auszurichten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.2011 - VII-Verg 4/11 - juris Tz. 29; Beschl. v. 27. Juli 2006 - VII-Verg 23/06 - a.a.O.).

    Wegen seiner Wettbewerbsbezogenheit kommt dem Vertraulichkeitsgrundsatz darüber hinaus bieterschützende Funktion zu, wobei das Recht der Bieter, in einem fairen und uneingeschränkten Leistungswettbewerb um die Zuschlagschance zu konkurrieren, nicht nur dann beeinträchtigt wird, wenn ein in Kenntnis der Inhalte anderer Angebote kalkuliertes Angebot in Verdrängungsabsicht eingereicht wird, sondern unabhängig davon bereits durch den einen echten Leistungswettbewerb ausschließenden Verstoß gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.2011 - VII-Verg 4/11 - juris Tz. 30; Beschl. v. 11.05.2011 - VII-Verg 8/11 - juris Tz. 42 ff.; Beschl. v. 11.05.2011 - VII-Verg 1/11 - juris Tz. 36; Beschl. v. 27. Juli 2006 - VII-Verg 23/06 - a.a.O.).

  • VK Westfalen, 22.04.2015 - VK 1-12/15

    Angebote konzernverbundener Unternehmen: Wie ist die Vertraulichkeit sicher zu

    Die Antragsgegnerin nahm diese Rüge offensichtlich zum Anlass, ihre diesbezügliche Rechtsauffassung zu überprüfen und teilte den beiden Antragstellerinnen nach erneuter Wertung mit Schreiben vom 13.3.2015 unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, Verg 4/11 mit, dass die Angebote nunmehr zwingend gemäß § 19 Abs. 3 lit. f) EG VOL/A wegen unzulässiger wettbewerbswidriger Abreden auszuschließen seien.

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin, die sich auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Verg 4/11) berufe, würde der Sachverhalt sich hier ganz anders darstellen.

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Verg 4/11, umfasse der Begriff alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar seien.

    Zudem trägt die Beigeladene zu 1) vor, dass nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Verg 4/11) es nicht darauf ankomme, dass inhaltliche Übereinstimmungen in den Angeboten oder personelle, räumliche und infrastrukturelle Verflechtungen bestehen, die hier aber vorliegen würden.

    Dazu seien verbundene Unternehmen nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Verg 4/11) aber verpflichtet.

    Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind, OLG Düsseldorf, 13.4.2011, Verg 4/11.

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, 13.4.2011, Verg 4/11, kommt dem Vertraulichkeitsgrundsatz vielmehr auch drittschützende Wirkung zu und die Bezuschlagung solcher Angebote hat automatisch Reflexwirkungen zu Lasten der Mitbieter.

    Dies entspricht der Auffassung des OLG Düsseldorf, 13.4.2011, Verg 4/11, wonach zunächst die widerlegbare Vermutung, dass die Vertraulichkeit der Angebotsinhalte gewahrt wird, angenommen werden kann.

  • VK Bund, 27.06.2011 - VK 1-66/11

    Generika Ausschreibung

    Nach Versand der Vergabeunterlagen teilten die Ag mit Bieterinformation vom 19. April 2011 Folgendes mit: "Aufgrund eines aktuellen Urteils vom OLG Düsseldorf (Az.: VII-Verg 4/11) vom 13.04.2011 liegt es nunmehr in der Obliegenheit des Bieter, im Fall konzernverbundener Unternehmen.

    Zudem hätten die Bg zu 1) und 2) im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf (VII-Verg 4/11) vor wenigen Monaten ausführlich erläutert, wie sich ihre Konzernstrukturen und deren Absicherung gegen einen internen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb darstellten.

    Entsprechendes habe das OLG Düsseldorf im Verfahren VII-Verg 4/11 festgestellt.

    Dementsprechend erfordert das Vorliegen einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede im Sinne des § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A-EG nicht eine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet; sie ist vielmehr in aller Regel schon gegeben, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 2006, VII-Verg 23/06 (zur Vorgängervorschrift § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f VOL/A a.F.); vgl. zum Ganzen auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11, sowie Beschluss vom 11. Mai 2011, VII-Verg 8/11).

    Eine unwiderlegbare Vermutung dahingehend, dass Angebote verbundener Unternehmen für denselben Auftrag infolge der typischerweise bestehenden gesellschaftsrechtlichen, personellen und organisatorischen Verflechtungen stets voneinander beeinflusst worden sind, besteht nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11; Beschluss vom 11. Mai 2011, VII-Verg 8/11).

    verbundenen Unternehmen abgegebenen Angebote durch die sich aus der Verbundenheit ergebenden Verflechtungen und Abhängigkeiten beeinflusst worden ist, wobei die Feststellung eines wie auch immer gearteten Einflusses für den Ausschluss dieser Unternehmen genügt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009, Rs. C-538/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11).

    Maßstab der einer Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen unterliegenden inhaltlichen Prüfung ist, ob der Auftraggeber sich angesichts der Darlegungen der Unternehmen davon überzeugen kann, dass effektive Vorkehrungen und Maßnahmen wechselseitige Kenntnis und Einflussnahme auf die Angebotsinhalte ausschließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11).

  • VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21

    Wie wird der Geheimwettbewerb unter "Konzernschwestern" gewahrt?

    Vor diesem Hintergrund sind die Begriffe der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen weit auszulegen und umfassen nicht nur gesetzwidriges Verhalten, sondern auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz nicht vereinbar sind, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 4/11 m.w.N.

    Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen der Konkurrenz erstellt wird, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 4/11.

    Beteiligen sich mehrere konzernverbundene Unternehmen an einer Ausschreibung mit eigenen Angeboten, besteht grundsätzlich eine widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen den Unternehmen nicht gewahrt ist und die Widerlegung dieser Vermutung den konzernverbundenen Unternehmen obliegt, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 4/11, Leitsatz, Rndr.

    Vielmehr obliegt den verbundenen Unternehmen anhand konkreter Ausführungen die Darstellung derjenigen strukturellen Umstände, die einen Wettbewerbsverstoß bereits im Ansatz effektiv verhindern, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 4/11.

    Es geht gerade um den Gedanken, dass die Vergabestelle, die im Regelfall keine spezifischen Kenntnisse über Unternehmens-interna hat, Verflechtungen und/oder abgestimmte Verhaltensweisen weder anhand des Inhalts der Angebote noch sonstiger allgemein zugänglicher Informationen erkennen und beurteilen kann, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 4/11.

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 41/15

    Ausschließung eines Bieters wegen unzutreffender Erklärungen zu

    Rechtmäßige Kenntnis von einer Beteiligung konzernverbundener und/oder verflochtener Unternehmen am selben Wettbewerb hätte sich die Antragstellerin nur durch die Bildung einer Bietergemeinschaft mit Schwester- und/oder Tochterunternehmen verschaffen können, zu denen sie nach § 36 Abs. 2 GWB nicht im Wettbewerb steht und die deshalb dem Schutzbereich des Gebots des Geheimwettbewerbs bei Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft im Verhältnis zueinander nicht unterliegen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.2015, VII-Verg 5/15; anders im Fall von Parallelangeboten: OLG Düsseldorf, beschl. v. 13.04.2011, VII-Verg 4/11, juris Rn. 33 ff.).

    Da die Antragstellerin mit keinem am Wettbewerb beteiligten Unternehmen rechtlich oder faktisch im aktienrechtlichen Sinn verbunden ist, spricht gegen sie keine tatsächliche widerlegliche Vermutung, ein Angebot eingereicht zu haben, das durch Angebote der B... und/oder N... E.U.R.L. beeinflusst worden sein könnte, was sie zu widerlegen hätte (vgl. EuGH, Urt. v. 23.12.2009, C-376/08 "Serrantoni"; Urt. v. 19.05.2009, C-538/07 "Assitur"; Urt. v. 16.12.2008, C-213/07 "Michaniki"; Urt. v. 03.03.2005, C-34/03 "Fabricom"; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.09.2011, VII-Verg 63/11; Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11; Beschl. v. 13.04.2011, VII-Verg 4/11).

  • VK Thüringen, 08.10.2014 - 250-4003-5614/2014-E-014-IK
    Unter Verweisung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 4/11 bestehe bei der Beteiligung mehrerer konzernverbundener Unternehmen mit eigenen Angeboten "grundsätzlich eine -widerlegbare- Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen ihnen nicht gewahrt ist." Bereits durch bestehende mögliche Schnittstellen und Berührungspunkte ergebe sich durch abgestimmtes Verhalten die erhöhte Gefahr der Verletzung des Geheimwettbewerbs.

    Unter Bezugnahme auf die von der AST angeführte Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 13.04.2011, Az.: VII-Verg 4/11) und die darin enthaltenen prinzipiellen Ausführungen zur Behandlung von Parallelangeboten konzernverbundener Bieter führte die VST aus, dass sie die Angebotsprüfung und Wertung dementsprechend durchgeführt habe.

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (VII-Verg 4/11) bestehe gerade keine unwiderlegbare Vermutung, dass automatisch bei Angeboten konzernverbundener Unternehmen eine Verletzung des Geheimwettbewerbs vorliege.

    Zur Widerlegung des Vermutungstatbestandes ist es erforderlich, dass die Bieter, welche einer solchen "tatsächlichen Vermutung" bezüglich ihres Konzerns unterliegen, konkrete Ausführungen zu den strukturellen Bedingungen der Angebotserstellung, insbesondere dazu, ob und in welcher Form die Konzernmutter Einfluss auf das Ausschreibungsverhalten nimmt und die Unternehmen einer entsprechenden Konzernstrategie unterworfen sind, ob und auf welchen Unternehmensebenen Abstimmungen vorgenommen werden und ob und wie die Unternehmen räumlich getrennt agieren, machen und diese mit schriftlichen Festlegungen belegen (OLG Düsseldorf, B. v. 13.04.2011, VII-Verg 4/11).

    Insoweit reicht es nicht aus, dass Unternehmen durch entsprechende Erklärungen der mit der Angebotserstellung befassten Mitarbeiter versichern, Vertraulichkeit gewahrt zu haben (so auch OLG Düsseldorf, B. v. 13.04.2011, VII-Verg 4/11).

  • OLG Saarbrücken, 27.06.2016 - 1 Verg 2/16

    Zulässigkeit der Beteiligung von Bietergemeinschaften an einer öffentlichen

    Von § 19 EG VOL/A erfasst wird nicht nur ein gesetzwidriges Verhalten, sondern auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsverbot unvereinbar sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011 - VII Verg 4/11 - juris Rn. 26; Müller-Wrede, VOL/A , 4. Aufl. § 19 EG, Rn. 148 mwN).
  • VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20

    Rahmenvertrag Ober die Lieferung von Suppentassen

    Auch wenn Abstimmungen unter solchen Unternehmen nicht unter § 1 GWB oder Art. 101 AEUV und damit auch nicht unter § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fallen, würden etwaige Abstimmungen, Einflussnahmen oder allein schon die Kenntnis der Bedingungen des jeweils anderen Angebots dennoch gemäß § 97 Abs. 1 GWB zum Ausschluss aus einem Vergabeverfahren führen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Mai 2018, Rs. C-531/16; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29. Juli 2015, VII-Verg 5/15; und vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11).

    Sie müssen jedoch nachvollziehbar darlegen und beweisen, dass trotz der o.g Verbindungen und Verflechtungen voneinander unabhängige Angebote unterbreitet wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009, Rs. C-538/07; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 1. Mai 2011, VII-Verg 1/11; und vom 13. April 2011, VII- Verg 4/11).

    ,,Echter", geheimer Bieterwettbewerb zwischen mehreren eigenständigen und voneinander unbeeinflussten Unternehmen findet dann nicht statt, so dass die Ausschreibung ihrer Funktion als Auswahlverfahren zur Ermittlung des annehmbarsten Angebots allein schon aus diesem Grund insgesamt nicht gerecht werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009, Rs. C-538/07; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 4. Februar 2013, VII-Verg 31/12, und vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11).

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2011 - Verg 63/11

    Gemeinsame Rechtsabteilung: Kein Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

    Im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 13. April 2011 (NZBau 2011, 371 m.Anm. Mager/v.d.Recke, NZBau 2011, 541 = VergabeR 2011, 731 m.Anm. Hermann), an welchem die Antragstellerin, die Antragsgegnerinnen und die Beigeladenen zu 1. und 2. in gleicher Verfahrensstellung beteiligt waren, forderte die Servicegesellschaft mit Bieterinformation vom 19. April 2011, ergänzt am 29. April 2011, von konzernverbundenen Unternehmen, die jeweils ein eigenes Angebot einreichen wollten bzw eingereicht hatten, eine "Erklärung zur Wahrung des vergaberechtlichen Grundsatzes zum Geheimwettbewerb" ab, in der sie nähere Ausführungen zur räumlichen Trennung, zu separaten technischen Ressourcen und zu den jeweils bei der Angebotsabgabe beteiligten Mitarbeitern verlangte.

    Der Senat hat mit seiner Entscheidung vom 13. April 2011 (a.a.O.) die Grundsätze über die Wahrung des Geheimwettbewerbs für den Fall der Beteiligung mehrerer konzernabhängiger Unternehmen an einem Vergabeverfahren konkretisiert.

    Der Senat ist bereits mit Beschluss vom 13. April 2011 (a.a.O.) nach Beweisaufnahme davon ausgegangen, dass hinsichtlich der Beigeladenen zu 1. und 2. keine Bedenken gegen die gleichzeitige Abgabe von Angeboten bestehen.

  • VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

    Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird (Beschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 4/11, zitiert nach juris, Rdnr. 27 f., Beschluss vom 11.05.2011 - VII-Verg 1/11, zitiert nach juris, Rdnr. 28 ff.).

    Dem Vertraulichkeitsgrundsatz kommt darüber hinaus wegen seiner Wettbewerbsbezogenheit auch eine dritt- und damit bieterschützende Funktion und Wirkung zu, weil das Recht der Bieter, in einem fairen und uneingeschränkten Leistungswettbewerb um die Zuschlagschance zu konkurrieren, nicht nur dann beeinträchtigt wird, wenn ein in Kenntnis der Inhalte anderer Angebote kalkuliertes Angebot in Verdrängungsabsicht gelegt wird, sondern unabhängig davon bereits durch den einen echten Leistungswettbewerb ausschließenden Verstoß gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz (Beschluss vom 13.04.2011, a.a.O., Rdnr. 30 f.).

    Für eine Widerlegung der Vermutung sind konkrete Ausführungen zu den strukturellen Bedingungen der Angebotserstellung, insbesondere dazu, ob und in welcher Form etwa eine Konzernmutter Einfluss auf das Ausschreibungsverfahren nimmt und die Unternehmen einer entsprechenden Konzernstrategie unterworfen sind, ob und auf welchen Unternehmensebenen Abstimmungen vorgenommen werden, ob und gegebenenfalls welche organisatorischen und personellen Verflechtungen bestehen und ob die Unternehmen räumlich getrennt agieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011, a.a.O., Rdnr. 44).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 52/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung der Eignungskriterien

  • OLG Naumburg, 02.08.2012 - 2 Verg 3/12

    Müllheizkraftwerk, Müllheizkraftwerk I - Vergabenachprüfungsverfahren: Nachweis

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 5/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

  • VK Westfalen, 28.11.2017 - VK 1-28/17

    Ehemaliger Mitarbeiter nimmt Wissen mit: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

  • VK Sachsen-Anhalt, 26.10.2015 - 3 VK LSA 69/15

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Überprüfung eines möglichen

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 6/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

  • VK Westfalen, 29.11.2017 - VK 1-33/17

    "Wissensmitnahme" ist kein Vergaberechtsverstoß!

  • VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 2244/11

    Rettungsdienstleistungen

  • VK Westfalen, 30.01.2018 - VK 1-42/17

    Personalwechsel zwischen Wettbewerbern: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 67/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

  • VK Hamburg, 12.09.2019 - VgK FB 6/19

    Berufung auf "Marktkenntnisse" ist keine ordnungsgemäße Rüge!

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 3 L 314/13

    Informationsanspruch hinsichtlich der Höhe eines nach SGB 5 § 130a Abs 8

  • VK Rheinland, 01.03.2022 - VK 48/21

    Verbundene Unternehmen müssen Zweifel an Unabhängigkeit der Angebote ausräumen!

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - Verg 14/12

    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

  • VK Bund, 02.04.2014 - VK 1-14/14

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung von Versicherten mit ableitenden

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 58/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

  • VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 30.11.2012 - VK 2-131/12

    Abschluss von Rahmenverträgen gem. § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit

  • OLG München, 11.04.2013 - Verg 2/13

    Vergabeverfahren: Verwandtschaftsverhältnis zwischen Bieter und Preisrichter als

  • KG, 23.06.2011 - 2 Verg 7/10

    Zuschlag darf auch auf ein Unterkostenangebot erfolgen!

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 59/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

  • VK Bund, 10.03.2016 - VK 1-10/16

    Nachprüfungsverfahren: Nassbaggerarbeiten

  • OLG Jena, 21.01.2015 - 2 Verg 4/14

    Eignungsleihe: Bieter muss Einsatz von Nachunternehmern offenlegen!

  • VK Bund, 08.07.2015 - VK 2-53/15

    Nachprüfungsverfahren: Angaben zu Unternehmensverflechtungen

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - Verg 15/15

    Wann sind Unternehmen miteinander "verbunden"?

  • VK Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - VK 1-16/15

    Vorgaben zur Energieeffizienz sind nicht bieterschützend!

  • VK Düsseldorf, 24.08.2011 - VK-22/11

    Geschäftsführer verwandtschaftlich verbunden: Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

  • VK Düsseldorf, 27.05.2011 - VK-13/11
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